Schweizer Grundbuchdokumente online kaufen.
Grundbuchauszug-Online.ch ist ein unabhängiger privater Dienstleister und steht in keiner Verbindung zu einem Grundbuchamt oder einer Behörde. Mit der Nutzung akzeptieren Sie unsere AGB und Datenschutzerklärung.
Der Grundbuchauszug ist das offizielle Dokument des zuständigen kantonalen Grundbuchamts zu einem Grundstück. Er enthält die Grundstücksbeschreibung, die eingetragenen Eigentümer, die Eigentumsform und das Erwerbsdatum sowie Dienstbarkeiten, Grundlasten und Anmerkungen.
Er ist das zentrale Dokument bei Kauf, Verkauf, Erbschaft, Finanzierung und rechtlichen Abklärungen rund um Schweizer Immobilien.
Grundbuchauszug anfordernFür Banken, Gerichte, Notare und Behörden im In- und Ausland: die vom Grundbuchamt beglaubigte Ausfertigung des Auszugs mit Stempel und Unterschrift.
Auf Wunsch mit beglaubigter Übersetzung (EN/FR/DE) und Apostille für die Verwendung im Ausland.
Beglaubigten Auszug anfordernDie Eigentümerauskunft nennt die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer eines bestimmten Grundstücks – zulässig für jede Person nach Art. 970 Abs. 2 ZGB, ohne Nachweis eines Interesses.
Ideal für Kaufinteressenten, Nachbarschaftsfragen, Makler und rechtliche Vorabklärungen.
Eigentümer abfragenSchweizer Grundbuchauszüge werden in der Amtssprache des Kantons ausgestellt. Für ausländische Banken, Anwälte und Erbverfahren liefern wir professionelle Übersetzungen Ihres Auszugs auf Englisch, Französisch oder Deutsch.
Auf Wunsch mit Apostille – international anerkannt.
Übersetzung anfragenKanton und Adresse oder Parzellen-Nr. eingeben. Wir ermitteln das zuständige Grundbuchamt – bei über 100 Ämtern in 26 Kantonen übernehmen wir das für Sie.
Bestellangaben vervollständigen und sicher bezahlen (TWINT, Visa, Mastercard). Der Gesamtpreis wird Ihnen vor der Zahlung angezeigt.
Sie erhalten Ihren Auszug als Scan per E-Mail, das Original auf Wunsch per Post – in die Schweiz und weltweit.
Das Grundbuch ist das amtliche Register über Grundstücke und Rechte an Grundstücken in der Schweiz. Geführt wird es dezentral von den Kantonen – teils zentral, teils durch regionale oder kommunale Grundbuchämter. Massgeblich ist das Schweizerische Zivilgesetzbuch (Art. 942 ff. ZGB).
Welche Daten öffentlich zugänglich sind, regelt Art. 970 ZGB: Grundstücksbeschreibung, Eigentum, Dienstbarkeiten und Anmerkungen kann jede Person zu einem bestimmten Grundstück abfragen. Grundpfandrechte und Kaufpreise sind gesetzlich geschützt.
Eigentum, Dienstbarkeiten und Lasten prüfen, bevor Sie kaufen, verkaufen oder finanzieren.
Beglaubigte Auszüge für Gerichte, Notare, Erbschaften und Behörden im In- und Ausland.
Eigentümer und Rechtsverhältnisse eines Grundstücks klären – schnell und dokumentiert.
Ob Zürich, Romandie oder Tessin – wir bestellen Ihren Auszug beim zuständigen Amt.
Nein. Die öffentlichen Grundbuchdaten (Eigentümer, Grundstücksbeschreibung, Dienstbarkeiten, Anmerkungen) darf nach Art. 970 Abs. 2 ZGB jede Person zu einem bestimmten Grundstück abfragen – ohne Begründung. Nicht öffentliche Daten wie Grundpfandrechte erfordern eine Vollmacht des Eigentümers oder ein berechtigtes Interesse.
Nein. Wir sind ein unabhängiger privater Bestellservice und kein Grundbuchamt. Der gelieferte Auszug selbst ist ein offizielles Dokument des zuständigen kantonalen Grundbuchamts. Sie können Auszüge auch direkt beim Amt zur amtlichen Gebühr beziehen.
Enthalten sind die öffentlichen Daten: Grundstücksbeschreibung, Eigentümer, Eigentumsform, Erwerbsdatum, Dienstbarkeiten, Grundlasten und öffentliche Anmerkungen. Nicht enthalten sind gesetzlich geschützte Daten wie Grundpfandrechte (Hypotheken) und Kaufpreise – diese gibt das Amt nur mit Vollmacht oder berechtigtem Interesse heraus.
Je nach Kanton in der Regel innert 1–4 Arbeitstagen. Den Scan erhalten Sie per E-Mail, das Original auf Wunsch per Post. Sollten Ihre Dokumente nicht ankommen, prüfen Sie den Spam-Ordner oder kontaktieren Sie uns unter info@grundbuchauszug-online.ch.
Der Gesamtpreis hängt vom Dokument und vom Kanton ab und wird Ihnen im Bestellprozess vor der Zahlung vollständig angezeigt – inklusive der amtlichen Gebühr des Grundbuchamts, die wir für Sie verauslagen.
Ja. Der Scan wird weltweit per E-Mail zugestellt, das Original versenden wir per Post in die Schweiz und international. Auf Wunsch mit beglaubigter Übersetzung (EN/FR/DE) und Apostille.
Original auf Wunsch per Post, weltweit.